SPD-Ortsverein Große Kreisstadt Mosbach und Neckarzimmern

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Ihr SPD-Ortsverein Große Kreisstadt Mosbach mit Neckarzimmern

wahrgenommen - wir fragen nach - Besuch DLRG Buchen

Die SPD Buchen besuchte die Ortsgruppe der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft in Buchen.

Zuerst stelle der 1. Vorsitzende Michael Fink die Tätigkeiten und die Struktur der DRLG Buchen vor. Die über 200 gemeldeten Mitglieder in der Ortsgruppe gehören dem Bezirk Frankenland an, deren übergeordnete Organisation der Landesverband Baden ist. Ebenso gibt es noch die Ortsgruppe Waldhausen und Hettingen. Dass vor allem die Zusammenarbeit mit Limbach gut sei, betonte Christine Eberlein als Verantwortliche für die Kasse und die Mitgliederverwaltung. Dies betrifft zum Beispiel die Ausbildung bei den Rettungsschwimmern.

Dass dies gewährleistet ist, ist vor allem dem Alexander Weinlein dem Kreiskassierer der SPD als regelmäßiger Besucher des Waldschwimmbads wichtig, da sonst der Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann.

Sommersitzung des SPD-Kreisvorstandes

Auch wenn urlaubsbedingt nicht der ganze SPD-Kreisvorstand zusammenkommen konnte, begrüßten die beiden Vorsitzenden Markus Dosch und Dr. Dorothee Schlegel die anwesenden Mitglieder. Es ging um die Vorbereitung der Kreismitgliederversammlung, bei der es auch um die Neuwahl des gesamten Vorstands gehen wird, ebenso der Delegierten für die nächsten Landesparteitage, in denen es um Inhalte aber auch schon um Nominierungen der Bundestagskandidaten gehen wird. Besprochen wurden drei Anträge, die die Kreis-SPD auf Landesebene einbringen wird.

Dr. Dorothee Schlegel informierte über den Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes (LMG), das die grün-schwarze Landesregierung endlich nach langen internen Verhandlungen auf den Weg gebracht hat. Allerdings entpuppt es sich als große Enttäuschung und leistet nicht den Beitrag, der für eine dringend notwendige Mobilitätswende notwendig ist. Es ist zwar eine gute Idee, im Landkreis eine Person zu haben, die die Radverkehrsnetze koordiniert und dem Verkehrsministerium umfassend berichtet. Wichtiger wäre jedoch, ein wirklich besseres und verlässlicheres ÖPNV-Angebot auf die Beine zu stellen.

Kernstück des LMG sollte eine Regelung sein, wie die Kommunen den ÖPNV im Land mitfinanzieren. Leider wurden von den vier Modellen aus der Testphase nur zwei übernommen, die nun als Alternative zur Entscheidung an die Kommunen weitergegeben werden. Voraussetzung für eine zumutbare Alternative zum motorisierten Individualverkehr ist jedoch, dass ein ausreichendes Angebot des ÖPNV zu den gängigen Verkehrszeiten besteht.

Nah bei de` Leut - SPD im Wahlkreis 5 blickt motiviert in die Zukunft

In Mudau trafen sich die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD im Kreistagswahlkreis 5. Die Anwesenden waren erfreut darüber, dass mit Ralf Schnörr ein erfahrener und kompetenter Kreisrat den Wiedereinzug in den Kreistag geschafft hat. Der 51-jährige Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken aus Waldbrunn hat in den vergangenen Jahren vor allem Schwerpunkte im Bereich Wirtschaft, Umwelt und Verkehr gesetzt. Auch in den kommenden fünf Jahren wird er im Aufsichtsrat der Dienstleistungsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises gGmbH mitarbeiten. Ralf Schnörr wird die SPD-Kreistagsfraktion als stellvertretender Vorsitzender gemeinsam mit dem neuen Fraktionsvorsitzenden Jürgen Mellinger und der weiteren Stellvertreterin Dr. Dorothee Schlegel anführen.

Jonas Weber aus Neckargerach wurde in der konstituierenden Kreistagssitzung in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Der 19-jährige duale Bauingenieurwesen-Student wird sich in den kommenden fünf Jahren insbesondere für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen.

Ein Lichtblick am Gleichberechtigungshimmel war der 29. Juli 1959

Trotz des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz (Art. 3 GG) vom 23. Mai 1949 galten im Familienrecht noch die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1900:

Der Ehemann gab der Frau und den Kindern seinen Namen, er bestimmte den Wohnsitz, er verfügte allein über das Vermögen seiner Frau und über ihre Berufstätigkeit, er konnte jederzeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen; er hatte auch die sogenannte väterliche Gewalt, das heißt, er entschied allein über Umgang, Schule und Ausbildung der Kinder. „Stichentscheid“ nannte man dieses väterliche Letztentscheidungsrecht.

Vor 65 Jahren, am 29. Juli 1959, verkündete das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Stichentscheids. Ein erster Meilenstein für die Entwicklung des Familienrechts in der Bundesrepublik.

Dieses Urteil des Ersten Senats hat damals Erna Scheffler verkündet; sie war die erste und lange Zeit die einzige Richterin am höchsten deutschen Gericht.

Damit aber nicht genug: Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik vierzig Jahre lang in Sachen Gleichberechtigung vor sich hergetrieben, um die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 3 verwirklicht zu sehen. Inzwischen hat sich das Familienbild grundlegend und großenteils geändert.

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